Geschäftsbesorgungsvertrag/Maklervollmacht

Geschäftsbesorgungsvertrag/Maklervollmacht

(Maklerauftrag und Maklervollmacht)

Zwischen Nutzer, Anwender, Interessent, Käufer

Herr Frau Firma:

(nachstehend Käufer genannt)

und

Spartarif Versicherungsmakler GmbH, Sankt Gangwolfstr. 8 in 86944 Unterdiessen
(nachstehend Versicherungsmakler genannt)

Der Käufer beauftragt den Versicherungsmakler oder dessen Beauftragten mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er den Versicherungsmakler, für die von ihm benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. eventuelle Änderungen zu veranlassen und diese Versicherungsverträge zu verwalten. Bereits bestehende Verträge sind dem Versicherungsmakler mitzuteilen. Für bestehende und zur Betreuung übergebene Versicherungsverträge besteht für den Versicherungsmakler keine Nachfragepflicht bezüglich der Änderungen von Risiken oder Prämien, die den Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt wurden oder werden, sondern eine konkrete Vorlagepflicht des Auftraggebers für Versicherungsverträge, deren Änderung gewünscht wird.

Der Versicherungsmakler beschäftigt sich hauptberuflich mit der Betreuung von Versicherungsverträgen. Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des Versicherungsmaklers nicht abschließend ist. Der Versicherungsmakler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktkenntnis stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.

Zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben bevollmächtigt der Auftraggeber den Versicherungsmakler oder einen Dritten, der in die Verpflichtung der Leistungen eintreten kann:

  • zur Änderung, Verlängerung, Kündigung oder zum Abschluss von Versicherungsverträgen;
  • zu Versicherungsverträgen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen;
  • zur Schadensabwicklung aus oder im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen als Mittler zwischen den Parteien;
  • Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen;
  • Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
  • Untervollmachten auszustellen.

Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung an die jeweiligen Versicherer, Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute übermittelt, dass allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten zu gemeinsamen Datensammlungen geführt und diese seitens der Versicherer, Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute an den Versicherungsmakler weitergegeben werden. Auf die gesonderten Datenschutzerklärungen die ebenfalls Bestandteil der Zusammenarbeit sind wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Käufer entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherungsmakler bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.

Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für einen einzelnen Schadensfall auf 250.000 Euro entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Eine weitergehende Haftung gilt als nicht vereinbart oder zulässig. Ansprüche gegen den Versicherungsmakler auf Schadensersatz verjähren spätestens nach 3 Jahren. Diese Bestimmungen gelten auch für vor diesem Maklervertrag vermittelte Versicherungsverträge.

Dem Auftraggeber entstehend durch die Tätigkeit des Versicherungsmaklers keine zusätzlichen Kosten. Der Versicherungsmakler erhält von den Versicherungsgesellschaften seine Courtage; diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

In allen Fällen von Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung der Industrie - und Handelskammer in der Max-Joseph Str. 2 in 80333 München, vor Klageerhebung einzuholen. Ebenso sind vor Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen die Versicherungsombudsmann e. V., Herr Dr. Günter Hirsch in 10117 Berlin unter www.versicherungsumbudsman.de oder der Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung, Herr Helmut Müller, Kronenstr. 13 in 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de zu konsultieren.

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam oder ungültig, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die streitige oder unwirksame Bestimmung ist im Sinne dieser Vereinbarung als Gültige zu interpretieren. Als Gerichtsstand gilt, soweit die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gerichtsstandvereinbarung vorliegen, das Amts- bzw. Landgericht des Versicherungsmaklers als vereinbart.

Sofern für die Nutzung eines Dienstes eine Registrierung erforderlich ist, geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß der Leistungs- und Produktbeschreibungen unserer Dienste und gemäß dieser Maklervereinbarung ab, indem Sie durch Absendung Ihrer Registrierungsdaten bzw. Bestellung den Registrierungsprozess bzw. Bestellung abschließen.

Durch Anklicken und Absenden und/oder Kauf erteilt der Kunde seine rechtsverbindliche Einwilligung, dass er mit dem Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrages/Maklervollmacht einverstanden ist und akzeptiert - ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift - dessen Inhalt.

Mit dem Kauf und/oder dem Akzeptieren des Geschäftsbesorgungsvertrages/ Maklervollmacht durch Bestätigung (anklicken) im Onlineshop, wird er somit angenommen.

Mit diesem Datum beginnt der Maklervertrag und wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragspartei schriftlich mit Einschreiben gekündigt wird.

Ergänzende Mitteilungen

  • Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.
  • Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.
  • Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
  • Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
  • Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung
    Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin

Stand 25.09.2012