Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen
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Deckungsbereich für Kurzzeitkennzeichen Versicherungen
Überführungskennzeichen Versicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichen Versicherung

Der Versicherungsschutz ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) für die Kurzzeitversicherung gültig. Der Deckungsbereich für die Haftpflichtversicherung ist im Londonoer Grüne- Kate-Abkommen geregelt. Nachstehende Länder sind dem Londoner Abkommen beigetreten:

Land
Personenschäden
Sachschäden
Albanien
147.000 €
€ 147.000 €
Andorra
50.000.000 €
50.000.000 €
Belgien
Unbegrenzt
max. 100.000.000 €
Bosnien-Herzegowina
511.000 €
179.000 €
Bulgarien
510.000 €
510.000 €
Dänemark
13.400.000 €
2.680.000 €
Deutschland
Pro Unfall 7.500.000 €
Pro Unfall 1.000.000 €
Estland
2.500.000 €
500.000 €
Finnland
Unbegrenzt
3.300.000 €
Frankreich
Unbegrenzt
1.000.000 €
Griechenland
Pro Unfall 750.000 €
Pro Unfall 750.000 €
Großbritannien / England
Unbegrenzt
Pro Unfall 1.200.000 €
Iran
Unbegrenzt
1.000 €
Irland
Unbegrenzt
100.000 €
Island
Pro Unfall 12.000.000 €
Pro Unfall 1.802.000 €
Israel
Unbegrenzt
Keine Pflichtversicherung
Italien
Pro Unfall 2.500.000 €
Pro Unfall 500.000 €
Kosovo
100.000 €
50.000 €
Kroatien
462.000 €
200.000 €
Lettland
2.500.000 €
500.000 €
Litauen
2.500.000 €
500.000 €
Luxemburg
Unbegrenzt
Unbegrenzt
Malta
2.500.000 €
500.000 €
Marokko
900.000 €
500.000 €
Mazedonien / F.Y.R.O.M.
100.000 €
50.000 €
Moldawien
20.000 €
30.000 €
Montenegro
150.000 €
80.000 €
Niederlande / Holland
Pro Unfall 5.000.000 €
Pro Unfall 1.000.000 €
Norwegen
Unbegrenzt
1.230.000 €
Österreich
7.000.000 €
7.000.000 €
Polen
Pro Unfall 2.500.000 €
Pro Unfall 500.000 €
Portugal
Pro Unfall 2.500.000 €
Pro Unfall 730.000 €
Rumänien
Pro Unfall 5.000.000 €
Pro Unfall 1.000.000 €
Russland
4.000 €
4.000 €
Schweden
34.000.000 €
34.000.000 €
Schweiz
4.100.000 €
4.100.000 €
Serbien
76.000 €
156.000 €
Slowakische Republik / Slowakei
1.000.000 €
5.000.000 €
Slowenien
5.000.000 €
1.000.000 €
Spanien
70.000.000 €
15.000.000 €
Tschechische Republik / Tschechien
1.350.000 €
1.350.000 €
Tunesien
Unbegrenzt
Unbegrenzt
Türkei
220.000 €
400.000 €
Ukraine
Unbegrenzt
12.500 €
Ungarn
4.600.000 €
1.600.000 €
Weißrussland
10.000 €
30.000 €
Zypern
30.000.000 €
1.100.000 €

Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der grünen Karte ( IVK ) genannten Ländern - mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffenden Landes beschränkt.

Obwohl die Versicherung gültig ist, weisen wir darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Anerkennung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens zur Aus- bzw. Einreise in die, in der grünen Karte genannten, Drittländer übernommen werden kann.
Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers. Bei Fahrten oder endgültiger Verbringung des Fahrzeuges in das Ausland, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen ( Zollkennzeichen ).

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.