eVB Aktivierung
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Muss die eVB aktiviert werden?

Ja, eine eVB muss vor dem Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bzw. zum Straßenverkehrsamt aktiviert bzw. freigeschalten werden.

Am 1. Februar 2009 trat die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) in Kraft. Darin wird auch der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Versicherungsgesellschaften, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und den Kfz-Zulassungsstellen/Straßenverkehrsämtern geregelt.

 

Zulassungen früher

Vor dem 1. Februar 2009 mussten Sie beim Zulassen Ihres Kraftfahrzeuges eine Versicherungsdoppelkarte bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen. Der zuständige Beamte musste Ihre Daten (Personalien und die des Fahrzeugs) selbst elektronisch erfassen. Das kostete Zeit und lange Warteschlangen in den Behörden waren keine Seltenheit.

 

Zulassungen heute

Beim Kauf einer Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie eine eVB. Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code (z.B. DM5LPP3), welcher bei der Kfz-Zulassungsstelle bzw. beim zuständigen Straßenverkehrsamt bei der Zulassung vorgelegt werden muss. Jedoch soll die eVB vor dem Gang zur Zulassungsstelle aktiviert werden.

Durch die Aktivierung der elektronischen Versicherungsbestätigung werden alle Daten des Versicherungsnehmers an das Kraftfahrt-Bundesamt und damit auch an die Zulassungsstellen gemeldet. Bei der Aktivierung bzw. Freischaltung werden auch die Informationen, wann die Zulassung und auf welchen Fahrzeugtyp (PKW, LKW, Anhänger usw.) erfolgen soll, erfasst. Gibt es einen zum Versicherungsnehmer abweichenden Fahrzeughalter, müssen diese Informationen und Daten ebenfalls bei diesem Vorgang mit angegeben werden. Nach einer erfolgreichen Aktivierung liegen diese Daten allen Kfz-Zulassungsstellen im gesamten Bundesgebiet vor.

Bei der Zulassung benötigen Sie Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer. Bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzes ruft der Beamte den Code der elektronischen Versicherungsbestätigung in seinem EDV-System ab und hat bereits alle für die Zulassung benötigten Daten vorliegen. Diese werden mit Ihrem Ausweis und den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) verglichen um die Zulassung zu genehmigen.

 

Wie aktivere ich meine gekaufte eVB?

Nach dem Kauf erhalten Sie zu Ihrer persönlichen eVB auch eine Versicherungsscheinnummer und einen Link zum eVB-Freischaltportal. Dort geben Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung und die Versicherungsscheinnummer ein und können sofort mit dem Erfassen der oben beschriebenen Daten beginnen. Wenn alle Daten eingegeben wurden, erfolgt sofort die Freischaltung der eVB und die Zulassung kann umgehend erfolgen.

Die Freischaltung dauert nur wenige Minuten. Bei den Eingaben werden Sie durch Hinweise unterstützt und durch den gesamten Freischaltungsprozess geleitet.

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.