eVB Informationen
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die bisherige Versicherungsdoppelkarte wurde durch das neue eVB-Verfahren die so genannte eVB-Nummer ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet werden müssen und dient als Nachweis der abgeschlossenen Versicherung.

Der GdV teile eine eVB-Nummer zu und hinterlegt diese in einem Zentralcomputer. Somit können Ihre Angaben bereits vor der eigentlichen Zulassung geprüft werden. Stimmen die Daten überein werden diese an verschiedene Behörden wie zum Beispiel der Kfz- Zulassungsstelle, KBA (Kraftfahrt Bundesamt, Finanzamt (Kfz-Steuerstelle) und dem Versicherer nach Zulassung automatisch übermittelt.

Dieser Vorgang geschieht bei jedem Zulassungsvorgang, weshalb bereits eine einmal zugeteilte eVB-Nummer kein weiteres Mal verwendet werden kann.

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.