Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichen
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Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichen

Der Deckungsschutz der Kfz- Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen deckt nur die jeweiligen gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Grüne-Karte-Mitgliedsländer (siehe Geltungsbereich). Eine Fahrzeugversicherung (weder Teil-Kasko noch Voll-Kasko) oder Insassen-Unfallversicherung wird nicht angeboten.

Die Mindestversicherungsdauer ist 9 Tage und maximal 12 Monate. Die Geltungsdauer / Nutzungsdauer für Ausfuhrversicherung ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.