Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichen
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Der Deckungsschutz der Kfz- Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen deckt nur die jeweiligen gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Grüne-Karte-Mitgliedsländer (siehe Geltungsbereich). Eine Fahrzeugversicherung (weder Teil-Kasko noch Voll-Kasko) oder Insassen-Unfallversicherung wird nicht angeboten.
Die Mindestversicherungsdauer ist 9 Tage und maximal 12 Monate. Die Geltungsdauer / Nutzungsdauer für Ausfuhrversicherung ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
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