Zulassungsunterlagen
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für Überführungskennzeichen Schilder, Rote Nummer Schilder, Probefahrtkennzeichen Schilder

Die Kurzkennzeichenschilder und den roten Zulassungsschein bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens / Überführungskennzeichen bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich, so benötigen Sie bei manchen den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (ZuB) und die Stilllegebescheinigung, andere erteilen das Kurzzeitkennzeichen ohne jegliche Fahrzeugdokumente.

Manche Zulassungsstellen verlangen einen gültigen TÜV bzw. Erteilen nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten TÜV oder der DEKRA, andere Zulassungsstellen wiederum verzichten auf einen noch gültigen TÜV-Eintrag.

Weiters verlangen einige Zulassungsstellen den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass und Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten auf einen Wohnortnachweis.

Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei der betreffenden Kfz-Zulassungsstelle bzw. Straßenverkehrsamt vor Beantragung die gewünschten bzw. erforderlichen Unterlagen zu erfragen!

Bei ihrer Zulassungsstelle müssen Sie vorlegen:

Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und dem roten Kfz-Zulassungsschein werden ggfs. folgende Unterlagen benötigt:

Reisepass und Anmeldebescheinigung oder
Personalausweis mit eingetragenem Wohnort und Straße bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Freigeschaltete eVB-Nr. ( elektronische Versicherungsbestätigung ) als Versicherungsnachweis

Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (ZuB)

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für die Handhabung von Kurzzeitkennzeichen siehe Info Kurzzeitkennzeichen

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.