Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichen
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Ausfuhrkennzeichen - Transitkennzeichen - Exportkennzeichen
Gültigem Pass; bei juristischen Personen bzw. Firmen: Handels-/ Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung,
Vollmacht
Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle
gehen. Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten ist vorzulegen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Nachweis erforderlich durch die gelben und grünen Versicherungsbescheinigung
bei Ausfuhrkennzeichen
Betriebserlaubnis
Ist vorzulegen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Bei älteren Fahrzeugen
ist das der Kfz-Schein bzw. bei neueren Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung
Teil I.
Kennzeichenschilder
nur erforderlich wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
oder bei
stillgelegtem Fahrzeug
der Stilllegeschein (Abmeldebescheinigung), die Kennzeichenschilder sind dann
nicht erforderlich
Kfz Brief
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
TÜV und ASU bei gebrauchten
Fahrzeugen
Manche Zulassungsstellen erteilen nur ein Ausfuhrkennzeichen wenn der TÜV über
den gesamten Zulassungszeitraum gültig ist. Andere Zulassungsstellen ist
die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung
(…noch in diesem Monat). Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen
nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für
die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
keine Rolle!
Vorführpflicht
Das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (Kontrolle der Fahrgestellnummer)
bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden. Die Vorführpflicht
kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.
Internationaler
Zulassungsschein
Wir raten Ihnen grundsätzlich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen
zu lassen. Unbedingt erforderlich ist dieser, wenn Sie in außereuropäische
Länder reisen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser
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