Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichen
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Zulassungsunterlagen Zollkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen - Transitkennzeichen - Exportkennzeichen

Gültigem Pass; bei juristischen Personen bzw. Firmen: Handels-/ Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung,

Vollmacht
Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen. Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten ist vorzulegen.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Nachweis erforderlich durch die gelben und grünen Versicherungsbescheinigung bei Ausfuhrkennzeichen

Betriebserlaubnis
Ist vorzulegen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Bei älteren Fahrzeugen ist das der Kfz-Schein bzw. bei neueren Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Kennzeichenschilder
nur erforderlich wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
oder bei
stillgelegtem Fahrzeug
der Stilllegeschein (Abmeldebescheinigung), die Kennzeichenschilder sind dann nicht erforderlich

Kfz Brief
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

TÜV und ASU bei gebrauchten Fahrzeugen
Manche Zulassungsstellen erteilen nur ein Ausfuhrkennzeichen wenn der TÜV über den gesamten Zulassungszeitraum gültig ist. Andere Zulassungsstellen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung (…noch in diesem Monat). Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt keine Rolle!

Vorführpflicht
Das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (Kontrolle der Fahrgestellnummer) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden. Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.

Internationaler Zulassungsschein
Wir raten Ihnen grundsätzlich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen zu lassen. Unbedingt erforderlich ist dieser, wenn Sie in außereuropäische Länder reisen.

 

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.