Rücknahme/Rücksendung

Sollten Sie den Versicherungsschutz für das Kurzzeitkennzeichen oder das Ausfuhrkennzeichen nicht in Anspruch genommen haben, stornieren wir den Kauf auf Ihren Wunsch hin. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ausfuhrkennzeichen Versicherung

Beim Kauf einer Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie von Ihnen eine Versicherungspolice mit vier gelben und einer grünen Versicherungskarte. Wenn Sie die Versicherung nicht benötigen, senden Sie uns diese bitte vollständig zurück. Es darf auf diese Versicherungsscheinnummer auf der Police kein Fahrzeug zugelassen sein.

Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Sie erhalten von uns eine eVB-Nummer, welche für eine Zulassung auf ein Kurzzeitkennzeichen gültig ist. Die eVB-Nummer ist zum Zeitpunkt des Kaufes nicht aktiviert. Sie müssen vor der Zulassung die eVB-Nummer über ein Webportal aktivieren und kurz den Versicherungsnehmer, dessen Anschrift und den ersten Gültigkeitstag benennen. Sodann werden die Daten über den GdV (Gesamtverband Deutscher Versicherer) an das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) gemeldet. Wurde die Aktivierung erfolgreich durchgeführt, kann das Kfz bei jeder Kfz-Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands zugelassen werden.

Stornierung vor der Aktivierung der eVB

Solange die eVB nicht über das Webportal aktiviert wurde, kann die Stornierung der eVB bzw. der Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen sofort erfolgen.

Stornierung nach der Aktvierung der eVB

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist nach der Aktivierung in der Regel 5 Tage gültig. Die Gültigkeitszeit ersehen Sie beim Aktivierungsvorgang. Binnen dieser Zeit muss eine Zulassung erfolgen. Erfolgte keine Zulassung innerhalb der Gültigkeitszeit, kann nach Ablauf sofort eine Stornierung erfolgen, da die eVB und damit deren Gültigkeit verfallen ist. Innerhalb der Gültigkeitszeit kann bei jeder Kfz-Zulassungsstelle oder jedem Straßenverkehrsamt und teilweise bei zahlreichen Bürgerämtern eine Zulassung erfolgen. Daher ist in diesen wenigen Gültigkeitstagen eine Stornierung nicht möglich.

Verfahrensweise einer Stornierung

Sie können uns den Stornierungswunsch telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich auf dem Postweg mitteilen. Wir benötigen Ihren Namen, Ihre Anschrift, eine Rufnummer unter welcher Sie tagsüber erreichbar sind, die Rechnungsnummer sofern vorhanden, Informationen über die Versicherungspolice und Angaben, wohin wir den Betrag überweisen sollen. Beachten Sie hier die Hinweise im Thema Rückzahlungen.
Versicherungen für das Ausfuhrkennzeichen müssen Sie uns im Original zusenden.
Möchten Sie eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung stornieren, benötigen wir nur die eVB-Nummer und die Versicherungsscheinnummer. Beide Angaben finden Sie auf dem Versicherungsschein (Original oder PDF).
Wurde eine Stornierung bei uns in Auftrag gegeben, darf auf keinen Fall eine Zulassung auf diesen Versicherungsschein mehr erfolgen. Die grüne internationale Versicherungskarte (IVK) darf ebenfalls nicht mehr verwendet werden.

Rückzahlungen

Wurde der Kauf über eine Kreditkarte getätigt, so kann der Erstattungsbetrag auf dieses Kreditkartenkonto zurückgebucht werden.
Haben Sie die Rechnung über Ihr PayPal-Konto beglichen, kann der Betrag auf dieses wieder erstattet werden.
Bei allen anderen Zahlungsarten können wir Ihnen das Geld nur auf ein Bankkonto zurücküberweisen.
Bitte geben Sie daher immer an, wie die Erstattung erfolgen soll. Wir benötigen die vollständigen Angaben, nur so kann eine reibungslose Rückzahlung gewährleistet werden.

Verwaltungs- und Serviceleistungen

Beim Kauf einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung wird eine Versicherungspolice ausgestellt. Die versichernde Gesellschaft muss diese Daten verwalten. Hierbei kann eine Verwaltungs- und Servicepauschale fällig werden, sofern der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird.
Wurde eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung aktiviert, so erfolgt ein Verwaltungsaufwand beim GdV und dem KBA, welcher dem Versicherungsunternehmen berechnet wird. Wird auch hier der Versicherungsschutz nicht verwendet und die Versicherung storniert, kann eine Verwaltungs- und Servicepauschale fällig werden.
Ob Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen, in beiden Fällen wir der Versicherungsschutz für Sie ausgestellt und somit ein Verwaltungsaufwand in Gang gesetzt. Dieser ist durch die Versicherungsprämie gedeckt. Wir die Versicherung jedoch storniert, wird immer eine geringe Gebühr fällig. Die Höhe der Verwaltungs- und Servicepauschale variiert und richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Zum Zeitpunkt der Stornierung können Sie diese Gebühren und ob in Ihrem Fall grundsätzlich welche entstehen, bei uns erfragen.

Kontaktdaten

Unsere Kontaktdaten (Postanschrift, Rufnummern, Faxnummer, E-Mail-Adresse) finde Sie hier: Kontaktdaten