Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Artikelbeschreibung
Sie möchten mit einem Fahrzeug eine Prüfungs- oder Probefahrt durchführen oder ein Kfz überführen, so benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Das weiße Kurzzeitkennzeichen mit schwarzer Schrift hat auf der rechten Seite einen gelben Längsbalken. In schwarzer Schrift ist dort das Ablaufdatum des Kennzeichens eingedruckt.
Für dieses Kurzzeitkennzeichen erwerben Sie eine Kfz-Versicherung, welche für den ausgewählten Fahrzeugtyp gültig ist. Die Dauer der Versicherung richtet sich nach der von Ihnen ausgewählten Laufzeit.
Verbleibt das Fahrzeug ausschließlich innerhalb Deutschlands und Sie überqueren keine Landesgrenzen in das Ausland, benötigen Sie keine grüne Karte. Die grüne internationale Versicherungskarte, auch IVK genannt, wird jedoch dringend empfohlen, wenn Sie das Kfz über die deutsche Landesgrenze verbringen. Sie haben mit der grünen Karte und der Kurzzeitkennzeichen Versicherung in den Ländern einen Versicherungsschutz, welche auf der IVK aufgeführt und nicht gestrichen sind (siehe Info Geltungsbereich). Jedoch können wir keine Gewährleistung dafür übernehmen, ob das jeweilige Land zum Zeitpunkt der Einreise das Kurzzeitkennzeichen auch anerkennt. Immer wieder werden uns von Kunden Probleme mit dem Kurzzeitkennzeichen im Ausland gemeldet. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Ausfuhr in das Ausland immer ein Ausfuhrkennzeichen mit einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu verwenden.
Sowohl den Versicherungsschein, als auch die grüne Karte können Sie sich bei der Aktivierung der eVB downloaden und ausdrucken (siehe Info grüne Karte).
Nach der Bestellung und vollständigen Bezahlung erhalten Sie sofort die eVB-Nummer und können diese sofort auf den Versicherungsnehmer aktivieren (siehe Info eVB Aktivierung). Auf Wunsch senden wir Ihnen den Versicherungsnachweis und die grüne Karte mit der Deutschen Post zu. Erfolgt Ihre Bestellung vor 15:30 Uhr (Mo.-Do.) bzw. 13:30 Uhr (Fr.) wird die bestellte Versicherung noch am selben Tag mit der Deutschen Post verschickt. Bei der Bestellung stehen Ihnen verschiedene Versandarten zur Verfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unserer fachkompetenten Beratung zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite.
* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer. Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Überführungs- und Ausfuhrkennzeichen
Allgemeine Bedingungen für die Kfz Haftpflichtversicherung
Erhalten Sie auf Anforderung vom jeweiligen betreffenden Versicherungsunternehmen.
Anbei finden Sie die Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Überführungs- und Ausfuhrkennzeichen im PDF-Format.
Direct Line (nur KZK Pkw)
Berkley(Kurzzeitkennzeichen- und Ausfuhrkennzeichenversicherung)
Helvetia (Ausfuhrkennzeichenversicherung))
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www.adobe.de/products/acrobat/readermain.html
Geschäftsbesorgungsvertrag/Maklervollmacht
(Maklerauftrag und Maklervollmacht)
Zwischen Nutzer, Anwender, Interessent, Käufer
, ,
(nachstehend Käufer genannt)
und
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbH, Georg-Angermair-Str. 1 in 81245 München
folgend Versicherungsmakler genannt
Der Käufer beauftragt den Versicherungsmakler oder dessen Beauftragten mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er den Versicherungsmakler, für die von ihm benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. eventuelle Änderungen zu veranlassen und diese Versicherungsverträge zu verwalten. Bereits bestehende Verträge sind dem Versicherungsmakler mitzuteilen. Für bestehende und zur Betreuung übergebene Versicherungsverträge besteht für den Versicherungsmakler keine Nachfragepflicht bezüglich der Änderungen von Risiken oder Prämien, die den Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt wurden oder werden, sondern eine konkrete Vorlagepflicht des Auftraggebers für Versicherungsverträge, deren Änderung gewünscht wird.
Der Versicherungsmakler beschäftigt sich hauptberuflich mit der Betreuung von Versicherungsverträgen. Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des Versicherungsmaklers nicht abschließend ist. Der Versicherungsmakler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktkenntnis stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.
Zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben bevollmächtigt der Auftraggeber den Versicherungsmakler oder einen Dritten, der in die Verpflichtung der Leistungen eintreten kann:
- zur Änderung, Verlängerung, Kündigung oder zum Abschluss von Versicherungsverträgen;
- zu Versicherungsverträgen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen;
- zur Schadensabwicklung aus oder im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen als Mittler zwischen den Parteien;
- Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen;
- Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
- Untervollmachten auszustellen.
Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass Daten aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung an die jeweiligen Versicherer, Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute übermittelt, dass allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten zu gemeinsamen Datensammlungen geführt und diese seitens der Versicherer, Rückversicherer, Bausparkassen oder Finanzinstitute an den Versicherungsmakler weitergegeben werden. Auf die gesonderten Datenschutzerklärungen die ebenfalls Bestandteil der Zusammenarbeit sind wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Käufer entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherungsmakler bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.
Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für einen einzelnen Schadensfall auf 250.000 Euro entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Eine weitergehende Haftung gilt als nicht vereinbart oder zulässig. Ansprüche gegen den Versicherungsmakler auf Schadensersatz verjähren spätestens nach 3 Jahren. Diese Bestimmungen gelten auch für vor diesem Maklervertrag vermittelte Versicherungsverträge.
Dem Auftraggeber entstehend durch die Tätigkeit des Versicherungsmaklers keine zusätzlichen Kosten. Der Versicherungsmakler erhält von den Versicherungsgesellschaften seine Courtage; diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
In allen Fällen von Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung der Industrie – und Handelskammer in der Max-Joseph Str. 2 in 80333 München, vor Klageerhebung einzuholen. Ebenso sind vor Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen die Versicherungsombudsmann e. V., Herr Dr. Günter Hirsch in 10117 Berlin unter www.versicherungsumbudsman.de oder der Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung, Herr Helmut Müller, Kronenstr. 13 in 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de zu konsultieren.
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam oder ungültig, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die streitige oder unwirksame Bestimmung ist im Sinne dieser Vereinbarung als Gültige zu interpretieren. Als Gerichtsstand gilt, soweit die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gerichtsstandvereinbarung vorliegen, das Amts- bzw. Landgericht des Versicherungsmaklers als vereinbart.
Sofern für die Nutzung eines Dienstes eine Registrierung erforderlich ist, geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß der Leistungs- und Produktbeschreibungen unserer Dienste und gemäß dieser Maklervereinbarung ab, indem Sie durch Absendung Ihrer Registrierungsdaten bzw. Bestellung den Registrierungsprozess bzw. Bestellung abschließen.
Durch Anklicken und Absenden und/oder Kauf erteilt der Kunde seine rechtsverbindliche Einwilligung, dass er mit dem Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrages/Maklervollmacht einverstanden ist und akzeptiert - ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift – dessen Inhalt.
Mit dem Kauf und/oder dem Akzeptieren des Geschäftsbesorgungsvertrages/ Maklervollmacht durch Bestätigung (anklicken) im Onlineshop, wird er somit angenommen.
Mit diesem Datum beginnt der Maklervertrag und wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragspartei schriftlich mit Einschreiben gekündigt wird.
Ergänzende Mitteilungen
- Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.
- Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.
- Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
- Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
25.09.2012
zwischen Auftraggeber / Besteller / Käufer
, ,
nachstehend „Kunde“ genannt
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbH, Georg-Angermair-Str. 1 in 81245 München
folgend „Spartarif GmbH“ genannt
Der Käufer wünscht ausdrücklich nur eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung vom Versicherungsunternehmen der Berklay oder Direct Line.
Der Käufer hat in Eigeninitiative auf der Plattform im Internet Versicherungen ausgewählt. Die Darstellung und Beschreibung der Angebote sind freibleibend und nicht abschließend. Eine Beratung hat nicht stattgefunden und wurde nicht gewünscht. Auf eine Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis
Der Käufer wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirkt, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.
Durch Anklicken und Absenden und/oder Kauf erteilt der Kunde seine rechtsverbindliche Einwilligung, dass er mit dem Inhalt des Beratungs- und Dokumentationsverzichtes einverstanden ist und akzeptiert - ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift – dessen Inhalt.
Mit dem Kauf und/oder dem Akzeptieren des Beratungsprotokolls durch Bestätigung (anklicken) im Onlineshop, wird er somit angenommen.
Ergänzende Mitteilungen
- Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.
- Vermittlerregister Nr: D-RT6-ATZ7D-18
- Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.
- Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
- Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V., Günter Hirsch, Leipzigerstr. 121, 10117 Berlin Postfach 08 06 22 in 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Arno Surminski Leipziger Str. 104 in 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])
Sollte eine oder mehrere dieses Widerrufserklärung unrichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt dennoch die Widerrufserklärung gültig. Die unrichtige oder unwirksame Bedingung ist durch den Sinn der ungültigen bzw. unwirksamen Bedingung(en) zu ersetzen.
Beratungs-/Dokumentationspflicht 25.09.2012
zwischen , ,
nachstehend „Kunde“ genannt
und
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbH, Georg-Angermair-Str. 1 in 81245 München
nachstehend „Vermittler“ genannt
Der Kunde wünscht nur die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung zum Zwecke der endgültigen Ausfuhr des Fahrzeuges ins Ausland oder /und einer Probe-, Überführungs- oder TÜV-Fahrt. Wir empfehlen die AIG da sie ein ausgewogenes Prämien- und Leistungsgefüge bietet, weisen jedoch darauf hin, dass es günstigere Anbieter geben kann. Auf eine weitere Auswahl wird verzichtet.
Auf nachstehende Begrenzungen und Versicherungsausschlüsse wird hingewiesen:
- Die Haftpflichtversicherung besteht nur in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen
- Es besteht keine Deckung für Schäden am eigenen Fahrzeug und keine Insassenunfallversicherung
- Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der angegebenen Laufzeit und im Ausland nur für die auf der IVK eingeschlossenen Länder
- Das versicherte Fahrzeug muss ein amtliches Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen haben
- Gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs, Warentransporte und Personenbeförderung sind nicht versichert
- Für Schäden an Fahrzeugen des gleichen Halters (Konvoi) besteht keine Deckung
- Es gelten die bei Vertragsbeginn gültigen Versicherungsbedingungen als vereinbart.
Auf Anforderung werden diese übersandt.
Im Übrigen verzichtet der Kunde auf weitergehende Beratung, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieser Verzicht sich nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Vermittler Schadenersatzanspruch nach § 42e VVG geltend zu machen.
Rechts-, zulassungs- und zollrechtliche Vorschriften sind nicht Gegenstand der Beratung und von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Durch Anklicken und Absenden und/oder Kauf erteilt der Kunde seine rechtsverbindliche Einwilligung, dass er mit der Empfehlung und dem Inhalt des Beratungsprotokolles einverstanden ist und akzeptiert - ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift – dessen Inhalt.
Mit dem Kauf und/oder dem Akzeptieren des Beratungsprotokolles durch Bestätigung (anklicken) im Onlineshop, wird er somit angenommen.
Ergänzende Mitteilungen
- Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.
- Vermittlerregister Nr: D-RT6-ATZ7D-18
- Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.
- Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
- Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V., Günter Hirsch, Leipzigerstr. 121, 10117 Berlin
Postfach 08 06 22 in 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
zwischen Nutzer, Anwender, Interessent, Käufer
, ,
nachstehend „Kunde“ genannt
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbH, Georg-Angermair-Str. 1 in 81245 München
folgend „Vermittler“ genannt
Privatsphäre und Datenschutz
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden im Rahmen für Versicherungsvergleiche zur Erstellung von Berechnungen oder für persönliche Angebote sowie deren weitere Bearbeitung und Betreuung gespeichert und genutzt. Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Weitere wichtige Informationen finden sich auch in den Internet- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, die Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie richtiger Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit der wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Site) fallen nicht darunter. Man kann unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung der Identität nutzen. Wenn man sich für eine Registrierung entscheidet, sich also als Mitglied (registrierter Benutzer) anmeldet, kann man im individuellen Benutzerprofil persönlichen Informationen hinterlegen. Es unterliegt der freien Entscheidung, ob diese Daten eingegeben werden. Da versucht wird, für eine Nutzung des Angebots so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, reicht für eine Registrierung die Angabe eines Namens - unter dem man als Mitglied geführt wird und der nicht mit dem realen Namen übereinstimmen muss - und die Angabe der E-Mail-Adresse, an die das Kennwort geschickt wird, aus. In Verbindung mit dem Zugriff auf unsere Seiten werden serverseitig Daten (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) gespeichert. Statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.
Wir nutzen die persönlichen Daten zu Zwecken der technischen Administration der Webseiten und zur Kundenverwaltung nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang. Im Angebotsbereich erhalten Sie zusätzlich die Möglichkeit, schriftliche Angebote und Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsexperten der entweder als hauseigener Vermittler oder einem ausgewählten Vermittler in Ihrer Nähe, tätig ist. Darüber hinaus werden persönliche Daten nur dann gespeichert, wenn diese freiwillig angegeben werden.
2. Weitergabe personenbezogener Daten
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten sowie personenbezogene Daten, die im Rahmen der Durchführung unserer Dienste entstehen, zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Durchführung der von Ihnen beanspruchten Dienste. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Bestimmungen und Haftungen entnehmen Sie bitte zu den Ausführungen der Internet- sowie den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Im Sinne eines optimierten Datenschutzes ist die Angabe eines Telefonkontaktes (Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl oder Handy) erforderlich. Mit einem kurzen fernmündlichen Abgleich Ihrer Daten wird sichergestellt, dass diese auch von Ihnen persönlich eingegeben, bzw. autorisiert sind. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung bzw. Weiterbearbeitung nicht möglich). Die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und weiterverarbeitet. Auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß § 28 Abs. 1 BDSG). Für die zur Bearbeitung der Anfragen und notwendige Nutzung und Weitervermittlung seiner Daten an Dritte für Beratungszwecke erteilt der Kunde seine Einwilligung mit Abgabe und Absendung bzw. durch die Eingabe mit " Absenden " erklärt sich der Kunde hiermit - ausdrücklich auch ohne seine Unterschrift – einverstanden. (§ 3 TDDSG).
Es gelten nachfolgende Besonderheiten, in die Sie mit Ihrer Registrierung einwilligten: Gegen Ihren ausdrücklichen Willen werden wir Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus, z.B. zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung, nicht verarbeiten. Sofern Sie wünschen, dass wir Ihre Daten zur Beratung und Werbung verwenden oder Sie freiwillig und ausdrücklich erklären, dass wir – zur Optimierung der Services - Ihre Daten zu Marktforschungszwecken oder in sonstiger Weise verwenden dürfen, können Sie diese Erklärung jederzeit per Email unter Angabe Ihres Namens widerrufen.
Sofern im Einzelfall eine datenschutzrechtliche Einwilligung in eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten zwingende Voraussetzung zur Nutzung eines Dienstes ist, ist bei minderjährigen Vertragspartnern erforderlich, dass der Minderjährige sich der Konsequenzen seiner Einwilligung bewusst ist und deren Bedeutung versteht.
Erhebungen beziehungsweise Übermittlungen persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen unserer Tätigkeit und zwingender Rechtsvorschriften.
3. Einsatz von Cookies
Im Rahmen stetiger Verbesserung unserer Angebote, setzen wir Cookies - kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen - ein. Sie helfen dabei, benutzerindividuelle Einstellungen zu ermitteln und spezielle Benutzerfunktionen zu realisieren. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies. Sämtliche Funktionen der Website sind auch ohne Cookies einsetzbar, einige benutzerdefinierte Eigenschaften und Einstellungen sind dann allerdings nicht verfügbar.
4. Recht auf Widerruf
Erteilte Einwilligungen können Sie mit Wirkung für die Zukunft durch ein formloses Email an uns widerrufen. Für eine vollständige Löschung der Benutzerseiten wenden Sie sich bitte an den Webmaster (siehe Ziffer 6).
5. Links zu anderen Websites
Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Websites. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten. Wir haften nur dann, wenn wir von den Inhalten Kenntnis erlangten und es technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung im Fall rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für darüber hinaus gehende Haftung oder Schäden haftet alleine der Anbieter dieser Seiten.
6. Fragen und Kommentare
Bei Fragen und für Anregungen und Kommentare zum Thema Datenschutz bitte per Mail an info@kurzzeitkennzeichen-online.net wenden.
7. Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (Google) Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
8. AGB
Rechtsgrundlage bilden unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in der jeweils gültigen Form.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag Regelungslücken enthält. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel oder die Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck der ursprünglichen Bestimmung und/oder des Vertrages möglichst nahe kommt.
Datenschutz SPA 2012-08-10
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat (§ 8 Abs. 3 VVG). Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der WG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbHMünchener Str. 18
85540 Haar
Deutschland
Telefax: +49 (0)89-143777018
E-Mail: info@kurzzeitkennzeichen-online.net
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat (§ 8 Abs. 3 VVG). Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der WG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Spartarif Versicherungsvermittlungs-GmbHMünchener Str. 18
85540 Haar
Deutschland
Telefax: +49 (0)89-143777018
E-Mail: info@kurzzeitkennzeichen-online.net
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die bisherige Versicherungsdoppelkarte wurde durch das neue eVB-Verfahren die so genannte eVB-Nummer ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet werden müssen und dient als Nachweis der abgeschlossenen Versicherung.
Der GdV teile eine eVB-Nummer zu und hinterlegt diese in einem Zentralcomputer. Somit können Ihre Angaben bereits vor der eigentlichen Zulassung geprüft werden. Stimmen die Daten überein werden diese an verschiedene Behörden wie zum Beispiel der Kfz- Zulassungsstelle, KBA (Kraftfahrt Bundesamt, Finanzamt (Kfz-Steuerstelle) und dem Versicherer nach Zulassung automatisch übermittelt.
Dieser Vorgang geschieht bei jedem Zulassungsvorgang, weshalb bereits eine einmal zugeteilte eVB-Nummer kein weiteres Mal verwendet werden kann.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser
Webseite.
Ja, eine eVB muss vor dem Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bzw. zum Straßenverkehrsamt aktiviert bzw. freigeschalten werden.
Am 1. Februar 2009 trat die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) in Kraft. Darin wird auch der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Versicherungsgesellschaften, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und den Kfz-Zulassungsstellen/Straßenverkehrsämtern geregelt.
Zulassungen früher
Vor dem 1. Februar 2009 mussten Sie beim Zulassen Ihres Kraftfahrzeuges eine Versicherungsdoppelkarte bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen. Der zuständige Beamte musste Ihre Daten (Personalien und die des Fahrzeugs) selbst elektronisch erfassen. Das kostete Zeit und lange Warteschlangen in den Behörden waren keine Seltenheit.
Zulassungen heute
Beim Kauf einer Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie eine eVB. Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code (z.B. DM5LPP3), welcher bei der Kfz-Zulassungsstelle bzw. beim zuständigen Straßenverkehrsamt bei der Zulassung vorgelegt werden muss. Jedoch soll die eVB vor dem Gang zur Zulassungsstelle aktiviert werden.
Durch die Aktivierung der elektronischen Versicherungsbestätigung werden alle Daten des Versicherungsnehmers an das Kraftfahrt-Bundesamt und damit auch an die Zulassungsstellen gemeldet. Bei der Aktivierung bzw. Freischaltung werden auch die Informationen, wann die Zulassung und auf welchen Fahrzeugtyp (PKW, LKW, Anhänger usw.) erfolgen soll, erfasst. Gibt es einen zum Versicherungsnehmer abweichenden Fahrzeughalter, müssen diese Informationen und Daten ebenfalls bei diesem Vorgang mit angegeben werden. Nach einer erfolgreichen Aktivierung liegen diese Daten allen Kfz-Zulassungsstellen im gesamten Bundesgebiet vor.
Bei der Zulassung benötigen Sie Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer. Bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzes ruft der Beamte den Code der elektronischen Versicherungsbestätigung in seinem EDV-System ab und hat bereits alle für die Zulassung benötigten Daten vorliegen. Diese werden mit Ihrem Ausweis und den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) verglichen um die Zulassung zu genehmigen.
Wie aktivere ich meine gekaufte eVB?
Nach dem Kauf erhalten Sie zu Ihrer persönlichen eVB auch eine Versicherungsscheinnummer und einen Link zum eVB-Freischaltportal. Dort geben Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung und die Versicherungsscheinnummer ein und können sofort mit dem Erfassen der oben beschriebenen Daten beginnen. Wenn alle Daten eingegeben wurden, erfolgt sofort die Freischaltung der eVB und die Zulassung kann umgehend erfolgen.
Die Freischaltung dauert nur wenige Minuten. Bei den Eingaben werden Sie durch Hinweise unterstützt und durch den gesamten Freischaltungsprozess geleitet.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser
Webseite.
Die grüne internationale Versicherungskarte, kurz IVK, können Sie bei der Freischaltung Ihrer eVB sofort downloaden oder sich per E-Mail zusenden lassen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die grüne Karte auch per Post zu. Die von Ihnen gewünschte Versandart können Sie bei Ihrer Bestellung auswählen.
Es stehen Ihnen zwei Varianten für den Ausdruck zur Verfügung.
1. Grüne Karte (IVK) zum Selbst-Ausdruck mit einem Farbdrucker
Hierzu benötigen Sie ein weißes Druckerpapier, da das Formular bereits in grün hinterlegt ist. Vorteilhafter ist es wenn das Blatt mehr als 80g (z.B. 100g bis max. 120g) hat.
2. Grüne Karte (IVK) zum Selbst-Ausdruck mit einem schwarz/weiß-Drucker
Sie erwerben im Handel ein grünes DIN A4 Papier und drucken die nicht eingefärbte PDF-Datei aus. Wir empfehlen ein Blattgewicht von ca. 100g.
Grüne Karte als originalen Versicherungsschein per Post
Gerne senden wir Ihnen die grüne internationale Versicherungskarte auch per Post zu. Es stehen Ihnen verschiedene Versandarten zur Auswahl. Wähen Sie zwischen Standard Versand, Einschreiben oder Eilzustellung.
Ist die selbstgedruckte grüne Karte gültig?
Ja, auch eine grüne Karte, welche Sie selbst auf Ihrem Drucker ausdrucken ist gültig und wird anerkannt. Ein Versicherungsunternehmen druckt den Inhalt der IVK auf ein grünes Papier. Sie machen das Gleiche, nur zuhause und dadurch schneller und unabhängiger von Postlaufzeiten. Wichtig ist, dass ein Versicherungsschutz besteht und das wird durch die grüne Karte bestätigt, auch wenn Sie diese selbst drucken.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser
Webseite.
Überführungskennzeichenversicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichenversicherung
Eine Kurzzeitkennzeichenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die bisherige Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte hat keine Gültigkeit mehr. Für die Zulassung benötigen Sie eine so genannte eVB-Nummer die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Die eVB ( elektronische Versicherungs- Bestätigungs-Nummer erhalten Sie online von uns.
Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale Versicherungskarte) auch in weiteren Ländern. Versichert ist nur die gesetzliche Mindestdeckungs-Haftpflicht-Versicherung. Bei der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, ist eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung ausgeschlossen. Auch in den Mitgliedsländern des „Grüne- Karten-Abkommens“ gilt immer nur die dort gesetzlich versicherte Mindestversicherungssumme für die Haftpflichtversicherung (siehe Deckungsbereich -grüne Karte-).
Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 1 Tag bis 5 Tage.
Grundlage des Versicherungsumfanges bilden die Allg. Bedingungen für die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ( AKB –Versicherungsbedingungen- ), des jeweiligen Versicherers.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
Sie Bitte unsere Geschäfts- und Internet- Nutzungsbedingungen auf dieser
Webseite.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Zulassung.
Sie erwerben eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen und wählen die Versicherungslaufzeit zwischen 1 Tag, 3 Tagen und 5 Tagen selbst aus.
Nach Aktivierung der eVB haben Sie 5 Tage Zeit, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung verfügen Sie für die Dauer der erworbenen Tage über den Versicherungsschutz.
Was tun, wenn die eVB verfallen ist?
Wenn die Zulassung nach Freischaltung nicht binnen 5 Tagen erfolgt, verfällt die eVB. Wir tauschen die elektronische Versicherungsbestätigung, sofern diese nicht verwendet wurde, sofort und kostenlos um. Sie erhalten umgehend eine neue eVB-Nummer.
Läuft der eVB-Code ab, wenn dieser nie aktiviert wurde?
Ja, eine eVB hat eine begrenzte Laufzeit von einem Jahr. Unsere technisch hochentwickelten Systeme stellen bei der Aktivierung/Freischaltung fest, ob die eVB-Nummer abgelaufen ist und weisen Sie darauf hin. In diesem Fall führen Sie die Freischaltung ganz normal durch und erhalten am Ende des Vorgangs automatisch und ohne zusätzliche Kosten eine neue, aktivierte eVB.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
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Überführungskennzeichen Versicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichen Versicherung
Der Versicherungsschutz ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) für die Kurzzeitversicherung gültig. Der Deckungsbereich für die Haftpflichtversicherung ist im Londonoer Grüne- Kate-Abkommen geregelt. Nachstehende Länder sind dem Londoner Abkommen beigetreten:
Land | Personenschäden |
Sachschäden |
Albanien | 147.000 € |
€ 147.000 € |
Andorra | 50.000.000 € |
50.000.000 € |
Belgien | Unbegrenzt |
max. 100.000.000 € |
Bosnien-Herzegowina | 511.000 € |
179.000 € |
Bulgarien | 510.000 € |
510.000 € |
Dänemark | 13.400.000 € |
2.680.000 € |
Deutschland | Pro Unfall 7.500.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Estland | 2.500.000 € |
500.000 € |
Finnland | Unbegrenzt |
3.300.000 € |
Frankreich | Unbegrenzt |
1.000.000 € |
Griechenland | Pro Unfall 750.000 € |
Pro Unfall 750.000 € |
Großbritannien / England | Unbegrenzt |
Pro Unfall 1.200.000 € |
Iran | Unbegrenzt |
1.000 € |
Irland | Unbegrenzt |
100.000 € |
Island | Pro Unfall 12.000.000 € |
Pro Unfall 1.802.000 € |
Israel | Unbegrenzt |
Keine Pflichtversicherung |
Italien | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 500.000 € |
Kosovo | 100.000 € |
50.000 € |
Kroatien | 462.000 € |
200.000 € |
Lettland | 2.500.000 € |
500.000 € |
Litauen | 2.500.000 € |
500.000 € |
Luxemburg | Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
Malta | 2.500.000 € |
500.000 € |
Marokko | 900.000 € |
500.000 € |
Mazedonien / F.Y.R.O.M. | 100.000 € |
50.000 € |
Moldawien | 20.000 € |
30.000 € |
Montenegro | 150.000 € |
80.000 € |
Niederlande / Holland | Pro Unfall 5.000.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Norwegen | Unbegrenzt |
1.230.000 € |
Österreich | 7.000.000 € |
7.000.000 € |
Polen | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 500.000 € |
Portugal | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 730.000 € |
Rumänien | Pro Unfall 5.000.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Russland | 4.000 € |
4.000 € |
Schweden | 34.000.000 € |
34.000.000 € |
Schweiz | 4.100.000 € |
4.100.000 € |
Serbien | 76.000 € |
156.000 € |
Slowakische Republik / Slowakei | 1.000.000 € |
5.000.000 € |
Slowenien | 5.000.000 € |
1.000.000 € |
Spanien | 70.000.000 € |
15.000.000 € |
Tschechische Republik / Tschechien | 1.350.000 € |
1.350.000 € |
Tunesien | Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
Türkei | 220.000 € |
400.000 € |
Ukraine | Unbegrenzt |
12.500 € |
Ungarn | 4.600.000 € |
1.600.000 € |
Weißrussland | 10.000 € |
30.000 € |
Zypern | 30.000.000 € |
1.100.000 € |
Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der grünen Karte ( IVK ) genannten Ländern - mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffenden Landes beschränkt.
Obwohl
die Versicherung gültig ist, weisen wir darauf hin, dass wir keine
Gewähr für die Anerkennung eines deutschen Kurzzeitkennzeichens zur
Aus- bzw. Einreise in die, in der grünen Karte genannten, Drittländer übernommen
werden kann.
Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr
des Halters bzw. Fahrers. Bei Fahrten oder endgültiger Verbringung des
Fahrzeuges in das Ausland, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen ( Zollkennzeichen
).
Haftungsausschluss
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-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
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Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
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Überführungskennzeichenschilder, Probefahrtkennzeichenschilder, Rote Kennzeichenschilder, Prüfungsfahrtkennzeichenschilder
Bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen gelten nach § 16 FZV nachstehende gesetzliche Regelungen:
- Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
- Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist grundsätzlich der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichenschild angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (mindestens 1 Tag, höchstens bis fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
- Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
- Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
- Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
- Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung
zu den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffenden
Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen. Grundlage des Versicherungsschutzes
bilden die AKB der
jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Ab 01.01.2009 benötigen Sie anstatt
der bisherigen Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte nur noch mehr eine
sog.
eVB-Nummer. - Beachten Sie bitte auch die Bereichen Zulassungsunterlagen und Deckungsbereich
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV und somit eine neue eVB-Nummer
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen
ist steuerfrei. Die Gebühren bei den
Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt
der Antragsteller.
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-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
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in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
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für Überführungskennzeichen Schilder, Rote Nummer Schilder, Probefahrtkennzeichen Schilder
Die Kurzkennzeichenschilder und den roten Zulassungsschein bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens / Überführungskennzeichen bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich, so benötigen Sie bei manchen den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (ZuB) und die Stilllegebescheinigung, andere erteilen das Kurzzeitkennzeichen ohne jegliche Fahrzeugdokumente.
Manche Zulassungsstellen verlangen einen gültigen TÜV bzw. Erteilen nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten TÜV oder der DEKRA, andere Zulassungsstellen wiederum verzichten auf einen noch gültigen TÜV-Eintrag.
Weiters verlangen einige Zulassungsstellen den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass und Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten auf einen Wohnortnachweis.
Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei der betreffenden Kfz-Zulassungsstelle bzw. Straßenverkehrsamt vor Beantragung die gewünschten bzw. erforderlichen Unterlagen zu erfragen!
Bei ihrer Zulassungsstelle müssen Sie vorlegen:
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und dem roten Kfz-Zulassungsschein
werden ggfs. folgende Unterlagen benötigt:
Reisepass und Anmeldebescheinigung oder
Personalausweis mit eingetragenem Wohnort und Straße bzw. bei Firmen
Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Freigeschaltete eVB-Nr. ( elektronische
Versicherungsbestätigung ) als
Versicherungsnachweis
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
(ZuB)
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für die Handhabung von Kurzzeitkennzeichen
siehe Info Kurzzeitkennzeichen
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Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
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Für Ausfuhrkennzeichen werden noch keine eVB-Nummern (elektronische Versicherungsbestätigungskarte)
zugeteilt.
Wie bisher müssen Sie bei der Kfz-zulassungsstelle die gelbe Versicherungsdoppelkarte (3-fach-Satz)
als Nachweis für die Haftpflicht Versicherung in Deutschland
und die grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte
- IVK) als Versicherungsnachweis für das Ausland vorlegen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
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weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
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Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
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Der Deckungsschutz der Kfz- Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen deckt nur die jeweiligen gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Grüne-Karte-Mitgliedsländer (siehe Geltungsbereich). Eine Fahrzeugversicherung (weder Teil-Kasko noch Voll-Kasko) oder Insassen-Unfallversicherung wird nicht angeboten.
Die Mindestversicherungsdauer ist 9 Tage und maximal 12 Monate. Die Geltungsdauer / Nutzungsdauer für Ausfuhrversicherung ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
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bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
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Grundsätzlich ist die Zollkennzeichen Versicherung für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Der Haftpflicht- Versicherungsschutz ist zwischen 9 Tagen und maximal 360 Tagen gültig. Der Deckungsbereich für die Haftpflichtversicherung ist im Londoner Grüne- Kate-Abkommen geregelt. Die Haftpflichtversicherung ist nur gültig in diesen Ländern zu den jeweiligen Mindestdeckungssummen und muss auf der internationalen grünen Versicherungskarte genannt und dürfen nicht gestrichen sein. Nachstehende Länder sind dem Londoner Abkommen beigetreten:
Land | Personenschäden |
Sachschäden |
Albanien | 147.000 € |
€ 147.000 € |
Andorra | 50.000.000 € |
50.000.000 € |
Belgien | Unbegrenzt |
max. 100.000.000 € |
Bosnien-Herzegowina | 511.000 € |
179.000 € |
Bulgarien | 510.000 € |
510.000 € |
Dänemark | 13.400.000 € |
2.680.000 € |
Deutschland | Pro Unfall 7.500.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Estland | 2.500.000 € |
500.000 € |
Finnland | Unbegrenzt |
3.300.000 € |
Frankreich | Unbegrenzt |
1.000.000 € |
Griechenland | Pro Unfall 750.000 € |
Pro Unfall 750.000 € |
Großbritannien / England | Unbegrenzt |
Pro Unfall 1.200.000 € |
Iran | Unbegrenzt |
1.000 € |
Irland | Unbegrenzt |
100.000 € |
Island | Pro Unfall 12.000.000 € |
Pro Unfall 1.802.000 € |
Israel | Unbegrenzt |
Keine Pflichtversicherung |
Italien | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 500.000 € |
Kosovo | 100.000 € |
50.000 € |
Kroatien | 462.000 € |
200.000 € |
Lettland | 2.500.000 € |
500.000 € |
Litauen | 2.500.000 € |
500.000 € |
Luxemburg | Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
Malta | 2.500.000 € |
500.000 € |
Marrokko | 900.000 € |
500.000 € |
Mazedonien / F.Y.R.O.M. | 100.000 € |
50.000 € |
Moldawien | 20.000 € |
30.000 € |
Montenegro | 150.000 € |
80.000 € |
Niederlande / Holland | Pro Unfall 5.000.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Norwegen | Unbegrenzt |
1.230.000 € |
Österreich | 7.000.000 € |
7.000.000 € |
Polen | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 500.000 € |
Portugal | Pro Unfall 2.500.000 € |
Pro Unfall 730.000 € |
Rumänien | Pro Unfall 5.000.000 € |
Pro Unfall 1.000.000 € |
Russland | 4.000 € |
4.000 € |
Schweden | 34.000.000 € |
34.000.000 € |
Schweiz | 4.100.000 € |
4.100.000 € |
Serbien | 76.000 € |
156.000 € |
Slowakische Republik / Slowakei | 1.000.000 € |
5.000.000 € |
Slowenien | 5.000.000 € |
1.000.000 € |
Spanien | 70.000.000 € |
15.000.000 € |
Tschechische Republik / Tschechien | 1.350.000 € |
1.350.000 € |
Tunesien | Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
Türkei | 220.000 € |
400.000 € |
Ukraine | Unbegrenzt |
12.500 € |
Ungarn | 4.600.000 € |
1.600.000 € |
Weißrussland | 10.000 € |
30.000 € |
Zypern | 30.000.000 € |
1.100.000 € |
Für die Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende Land abgeschlossen werden.
Zollkennzeichen sind international anerkannte Kennzeichenschilder. Bei Export oder Durchreise in nachstehende Länder, die dem internationalen Abkommen nicht beigetreten sind, müssen Sie jedoch eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates vor der Einreise abschließen. Diese erhalten Sie normalerweise an der Grenze des jeweiligen Landes:
Ägypten | Äthiopien | Afghanistan | Algerien | Angola | Anguilla | Aequatorialguinea | Argentinien | Armenien | Aruba | Aserbaidschan | Australien | Bahamas | Bahrain | Bangladesch | Barbados | Belize | Benin | Bhutan | Bolivien | Botsuana | Brasilien | Brunei | Burkina Faso | Burundi | Chile | China | Costa Rica | Demokratische Republik Kongo | Dominica | Dominikanische Republik | Dschibuti | Ecuador | El Salvador | Elfenbeinküste | Eritrea | Färöer Inseln | Gabun | Gambia | Georgien | Ghana | Gibraltar | Grönland | Grenada | Guadeloupe | Guam | Guatemala | Guinea | Guinea Bissau | Guyana | Haiti | Honduras | Hong Kong | Indien | Indonesien | Irak | Iran | Jamaika | Japan | Jemen | Jordanien | Kambodscha | Kamerun | Kanada | Kap Verde | Kasachstan | Katar | Kenia | Kirgisistan | Kiribati | Kolumbien | Komoren | Kuba | Kuwait | Laos | Lesotho | Libanon | Liberia | Libyen | Liechtenstein | Macau | Madagaskar | Malawi | Malaysia | Malediven | Mali | Marshallinseln | Martinique | Mauretanien | Mauritius | Mayotte | Mexiko | Mikronesien | Monaco | Mongolei | Montenegro | Montserrat | Mosambik | Myanmar | Namibia | Nauru | Nepal | Neukaledonien | Neuseeland | Nicaragua | Niederlaendische Antillen | Niger | Nigeria | Niue | Nordkorea | Oman | Pakistan | Palaestina | Palau | Panama | Papua Neuguinea | Paraguay | Peru | Philippinen | Puerto Rico | Republik Kongo | Ruanda | Südafrika | Südkorea | Salomonen | Sambia | Samoa | San Marino | São Tomé und Príncipe | Saudi Arabien | Senegal | Seychellen | Sierra Leone | Simbabwe | Singapur | Somalia | Sri Lanka | St. Helena | Sudan | Suriname | Swasiland | Syrien | Tadschikistan | Taiwan | Tansania | Thailand | Togo | Tokelau | Tonga | Trinidad und Tobago | Tschad | Tuvalu | Uganda | Uruguay | Usbekistan | Vatikan | Venezuela | Vereinigte Arabische Emirate | Vereinigte Staaten | Vietnam | Westsahara | Zentralafrikanische Republik
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
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Ausfuhrkennzeichen - Transitkennzeichen - Exportkennzeichen
Gültigem Pass; bei juristischen Personen bzw. Firmen: Handels-/ Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung,
Vollmacht
Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle
gehen. Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten ist vorzulegen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Nachweis erforderlich durch die gelben und grünen Versicherungsbescheinigung
bei Ausfuhrkennzeichen
Betriebserlaubnis
Ist vorzulegen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Bei älteren Fahrzeugen
ist das der Kfz-Schein bzw. bei neueren Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung
Teil I.
Kennzeichenschilder
nur erforderlich wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
oder bei
stillgelegtem Fahrzeug
der Stilllegeschein (Abmeldebescheinigung), die Kennzeichenschilder sind dann
nicht erforderlich
Kfz Brief
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
TÜV und ASU bei gebrauchten
Fahrzeugen
Manche Zulassungsstellen erteilen nur ein Ausfuhrkennzeichen wenn der TÜV über
den gesamten Zulassungszeitraum gültig ist. Andere Zulassungsstellen ist
die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung
(…noch in diesem Monat). Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen
nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für
die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
keine Rolle!
Vorführpflicht
Das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (Kontrolle der Fahrgestellnummer)
bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden. Die Vorführpflicht
kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.
Internationaler
Zulassungsschein
Wir raten Ihnen grundsätzlich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen
zu lassen. Unbedingt erforderlich ist dieser, wenn Sie in außereuropäische
Länder reisen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
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Ausfuhrkennzeichen sind Kfz-steuerpflichtig. Die Kfz-Steuer muss unabhängig von der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens immer mindestens für einen Monat bezahlt werden.
Bei der Beantragung von Ausfuhrkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle ist eine Einzugsermächtigung erforderlich. Kann ein Antragsteller keine deutsche Bankverbindung nachweisen,
1. so muss vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zunächst der Nachweis über die Entrichtung der Kfz-Steuer erbracht werden:
Der Antragsteller erhält von der Zulassungsbehörde eine Steuererklärung mit seinen Personalien und den technischen Daten des zu exportierenden Fahrzeugs. Diese Unterlagen werden dann entweder per Telefax an die Kfz-Steuerstelle des Finanzamtes übermittelt oder der Kunde spricht dort persönlich vor. Daraufhin erstellt das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid mit dem der Steuerschuldner bei einem Bankinstitut seiner Wahl die fällige Kfz-Steuer bar einbezahlen kann.
Unter Vorlage des Steuerbescheides und eines Einzahlungsbelegs kann die Zulassungsbehörde dann das Ausfuhrkennzeichen endgültig zuteilen und die erforderlichen Dokumente aushändigen.
2. Der Kfz-Händler oder Verkäufer unterzeichnet die Einzugsermächtigung mit seinen Kontodaten und die fällige Kfz-Steuer wird dann von seinem Konto abgebucht.
3. Sie beauftragen einen Zulassungsdienst der die Gesamtabwicklung, inkl. der Kfz-Steuerzahlung übernimmt.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen
in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Ausschließlich die von
dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden
Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen
bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend. Weitergehend beachten
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Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist zu nachstehenden Regelungen möglich:
- Ausfuhr über einen Spediteur, oder
- bei Ausfuhr ins Ausland nur mit einem Ausfuhrkennzeichen
Bei Ausfuhr ins Ausland mit einem Ausfuhrkennzeichen ist weiters zu beachten:
Vorbedingung
- Kauf des Fahrzeuges von einem gewerblichen Kfz-Händler oder einer Firma
- Die Mehrwertsteuer muss im Kaufvertrag ausgewiesen sein
- Die Ausfuhr
des Fahrzeuges muss in ein Drittland - außerhalb der
EG/EU erfolge
(mit Ausnahme Schweiz und Kanarische Inseln –Teneriffa-Gran Canaria usw ) - Der Käufer muss in einem Drittland - außerhalb
der EG/EU leben
(außerhalb der EG/EU mit Ausnahme Schweiz und Kanarische Inseln –Teneriffa-Gran Canaria usw )
Abwicklung
- Beantragung der MwSt durch eine Umsatzsteuer- Ausfuhrerklärung unterschrieben und gestempelt vom Verkäufer
- Abstempelung der Ausfuhrerklärung beim zuständigen Zollamt
- Bei Ausreise aus der EU/EG muss diese an der Grenzübertrittstelle nochmals gestempelt werden
- Rücksendung der Ausfuhrerklärung an den Kfz-Händler bzw. Firma
- Rücküberweisung des MwSt-Betrages an den Kaüfer / Ausführer
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
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